Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
16.05.2019
Termine
17.05.2017
Entscheidungen im Verfahren
24.06.2014
Eröffnungen
28.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
18.10.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
01.12.2011
Sicherungsmaßnahmen
25.11.2011
Sicherungsmaßnahmen
25.10.2011
Sicherungsmaßnahmen
17.08.2011
Sicherungsmaßnahmen
18.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
13.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
11.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
11.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
11.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007